Ärztliche Verordnung:
Sprechen Sie Ihren Hausarzt auf die Herzgruppe an. Er kann Ihnen die Teilnahme verordnen ( in der Regel zunächst für 90 Übungseinheiten in 2 Jahren)
Bewilligung durch die Krankenkasse:
Gesetzlich Krankenversicherte legen diese Verordnung Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung vor.
Nach einer stationären Rehabilitation
Die Klinik verordnet in diesem Fall die Teilnahme an der Herzgruppe. Diese bewilligt dann die Rentenversicherung ( in der Regel für 6 Monate)
Als Mitglied im Verein: Projekt Gesundheit e.V. auch ohne Verordnung (Vollmitgliedschaft)