Ärztliche Verordnung:
Sprechen Sie Ihren Hausarzt auf die Herzgruppe an. Er kann Ihnen die Teilnahme verordnen
( in der Regel zunächst für 90 Übungseinheiten in 2 Jahren)
Bewilligung durch die Krankenkasse:
Gesetzlich Krankenversicherte legen diese Verordnung Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung vor.
Nach einer stationären Rehabilitation
Die Klinik verordnet in diesem Fall die Teilnahme an der Herzgruppe. Diese bewilligt dann, bei Erwerbstätigen, die Rentenversicherung. ( in der Regel für 6 Monate)
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